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Begründung für die Änderung der Verkehrsführung:

In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Konfliktsituationen zwischen dem Schüler-, Bus- und sonstigen Fahrzeugverkehr, insbesondere im Bereich vor der Bushaltestelle und dem Eingang zum Schulgelände.

Vor allem die Zufahrt der Bushaltestelle wurde oft durch parkende Kraftfahrzeuge versperrt. Zur Verbesserung der Verkehrs- und Parksituation im Bereich des Parkplatzes der Bertha-von-Suttner-Schule werden Haltverbotsbereiche  (Ausweisung VZ 283-10, 283-20 und 283-30 mit zeitlicher Beschränkung Mo-Fr 7-17 Uhr sowie VZ 290.40 in Verbindung Zusatzzeichen 1053-30) angeordnet.

Außerhalb des Busparkplatzes wird eine Zone für Elterntaxis eingerichtet, an der die Schulkinder mit Kraftfahrzeugen zur Schule gebracht und wieder abgeholt werden können, ohne das der fließende Verkehr im Bereich der Schulbushaltestellen beeinträchtigt werden soll.

Durch die vorgenannte Beschilderung wird den „Elterntaxis“ der Bertha-von-Suttner-Schule genau aufgezeigt, wo gehalten und geparkt werden darf.

Weiterhin wird die bestehende Einbahnstraßenregelung den örtlichen Gegebenheiten angepasst, um die Verkehrsströme besser lenken zu können.

Durch Anordnung der Verkehrszeichen VZ 209 (vorgeschriebenen Fahrtrichtung rechts), VZ 267 (Verbot der Einfahrt) und VZ 220-20 (Einbahnstraße rechtsweisend) wird der Verkehr im Kreis geführt.   

Mit der Anordnung der neuen Beschilderung und Abänderung der Verkehrsführung ist die Voraussetzung geschaffen, die bei Einhaltung der Verkehrsregeln zu keinen weiteren Verkehrsbehinderungen mehr führt.
Verkehrsanordnung