Schullaufbahnberatung
Bildungswege an der Bertha-von-Suttner-Schule
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Folgende Abschlüsse sind an unserer Schule möglich
Klicken Sie mit dem Mauszeiger auf folgende Überschriften,
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Hauptschule
Bildungsgang Hauptschule
Im Bildungsgang Hauptschule nehmen alle Schüler und Schülerinnen an einem Abschlussverfahren teil. Dieses gewährleistet landesweit vergleichbare Abschlüsse und besteht
aus zwei Teilen:
- Projektprüfung
- Zentrale Abschlussarbeiten, die in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch geschrieben werden müssen.
Sowohl die Ergebnisse der Abschlussarbeiten als auch die Projektprüfung fließen in die Gesamtnote ein.
Im Bildungsgang Hauptschule sind folgende Abschlüsse zu erreichen:
a) Hauptschulabschluss
b) Qualifizierter Hauptschulabschluss
Der
Einfache Hauptschulabschluss wird zuerkannt, wenn …
… die Projektprüfung und die schriftlichen Prüfungen in Deutsch, Mathematik und ggf. Englisch abgelegt wurden,
… in allen Fächern ausreichende Leistungen erzielt wurden,
… im Falle von Minderleistungen die Ausgleichsbedingungen erfüllt wurden und
… die ermittelte Gesamtleitung von 4,4 oder besser erreicht wurde.
Sollte die Gesamtleitung schlechter als 3,0 sein, so wird die Englischprüfungsnote nicht berücksichtigt.
Der
Qualifizierte Hauptschulabschluss wird zuerkannt, wenn …
… die Projektprüfung und die schriftlichen Prüfungen in Deutsch, Mathematik und Englisch abgelegt wurden,
… die ermittelte Gesamtleitung 3,0 oder besser beträgt
und
… im Falle von Minderleistungen die Ausgleichsbedingungen erfüllt sind.
Berechnung der Endnoten
Berechnung der Endnote in den Hauptfächern Deutsch, Mathematik und Englisch:
(2 x die Zeugnisnote vom 2. Halbjahr + die Note der schriftlichen Prüfung) : 3
Das Ergebnis wird auf eine ganze Note gerundet.
Die Endnoten der Fächer Mathematik, Deutsch, Englisch sowie die der Projektprüfung werden zweifach gewichtet, wenn der Qualifizierende Hauptschulabschluss erreicht wird.
Die Endnoten der Fächer Deutsch, Mathematik und die der Projektprüfung werden zweifach gewichtet, wenn der Hauptschulabschluss in Form des einfachen Hauptschulabschlusses erreicht
wird.
Die Note der Prüfungsarbeit im Fach Englisch wird nur gewertet und zur Berechnung der Gesamtleistung herangezogen, wenn der Hauptschulabschluss in Form des Qualifizierenden
Hauptschulabschlusses erreicht wird.
Voraussetzung Berufsfachschule (BFS)
- Qualifizierender Hauptschulabschluss oder
- Hauptschulabschluss mit Deutsch, Mathematik und Englisch mit mindestens 2 x Note 3 und 1 x Note 4, sonstiger Notendurchschnitt 3,0.
Übergang in die B-Klasse nach der 9
- Qualifizierender Hauptschulabschluss und
- Antrag auf Übernahme in den Jahrgang 10 durch die Eltern (Fristen!) und Zustimmung der Klassenkonferenz. Ein Wechsel zur zweijährigen Berufsfachschule hat sich allerdings
bewährt.
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Realschule
Bildungsgang Realschule
Im Bildungsgang Realschule nehmen alle Schüler und Schülerinnen an einem Abschlussverfahren teil. Dieses gewährleistet landesweit vergleichbare Abschlüsse und
besteht aus zwei Teilen:
1.
Präsentationsprüfung, die als Einzelprüfung stattfindet.
2.
Die zentralen Abschlussarbeiten, die in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch geschrieben werden müssen.
Sowohl die Ergebnisse der Abschlussarbeiten als auch die Präsentationsprüfung fließen in die Gesamtnote ein.
Im Bildungsgang Realschule sind folgende Abschlüsse zu erreichen:
a)
Realschulabschluss
b)
Qualifizierter Realschulabschluss
Der Einfache Realschulabschluss wird zuerkannt, wenn …
- die Präsentationsprüfung und die schriftlichen Prüfungen in Deutsch, Mathematik und Englisch abgelegt wurden,
- in allen Fächern ausreichende Leistungen erzielt wurden,
- im Falle von Minderleistungen die Ausgleichsbedingungen erfüllt wurden und
- die ermittelte Gesamtleitung von 4,4 oder besser erreicht wurde.
Der Qualifizierte Realschulabschluss wird zuerkannt, wenn …
- die Präsentationsprüfung und die schriftlichen Prüfungen in Deutsch, Mathematik und Englisch abgelegt wurden,
- die ermittelte Durchschnittsnote in den Hauptfächern 3,0 oder besser beträgt,
- die ermittelte Gesamtleitung 3,0 oder besser beträgt und
- im Falle von Minderleistungen die Ausgleichsbedingungen erfüllt sind.
Berechnung der Endnoten
Berechnung der Note in den Hauptfächern Deutsch, Mathematik, Englisch und Präsent.prf.:
(2 x die Zeugnisnote vom 2. Halbjahr + die Note der schriftlichen Prüfung/Präsentationsprf.)
: 3
Das Ergebnis wird auf eine ganze Note gerundet.
Die Endnoten der Fächer Mathematik, Deutsch, Englisch sowie die der Präsentationsprüfung werden zweifach gewichtet. Alle anderen Fächer werden einfach
gewichtet.
Voraussetzung Fachoberschule (FOS)
Ø
Realschulabschluss mit mindestens befriedigenden Leistungen in zwei der Fächer Mathematik, Deutsch oder Englisch sowie in keinem dieser Fächer schlechter als
ausreichende Leistungen. Durchschnittsnote des Abschlusszeugnisses der Realschule mit der Note 3 oder die Versetzung in die Einführungsphase einer gymnasialen Oberstufe
(qualifizierter Realschulabschluss)
Ø
Für die Bewerbungen an den weiterführenden Schulen ist das Halbjahreszeugnis relevant. Hier müssen bereits die Noten stimmen! Das Sommerzeugnis muss das
Halbjahreszeugnis mindestens „bestätigen“. Der Klassenlehrer/ die Klassenlehrerin muss eine Empfehlung aussprechen.
Übergang in die gymnasiale Oberstufe
Ø
Qualifizierender Realschulabschluss
Ø
Durchschnitt 3,0 oder besser in den Hauptfächern und in allen übrigen Fächern
Ø
Bitte dringend eine Beratung in Anspruch nehmen!!!!
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Gymnasium
Bildungsgang Gymnasium
Voraussetzungen für ÜGOS
Ø
Gesamtleistung ist mindestens 4,4
Ø Ausreichende Leistungen in allen Fächern sowie zweimal
befriedigende Leistungen im Kern- und Wahlpflichtunterricht.
Ø Schüler und Schülerinnen der A-Klassen können auf Antrag der
Eltern freiwillig an den Zentralen Abschlussprüfungen (Realschule) teilnehmen.
Ø Nicht hinreichende Leistungen in zwei Hauptfächern (D,M,E,GL,
Fremdsprache) können nicht ausgeglichen werden und schließen eine Versetzung aus. Nicht hinreichende Leistungen in mehr als zwei Fächern können nicht ausgeglichen werden. Die Note
6 in den Fächern D, M, E oder GL kann nicht ausgeglichen werden! Kein Ausgleich bei drei oder mehr Fünfen, kein Ausgleich bei 1 x 5 im Hauptfach und 1 x 6 im Nebenfach.
Wichtige Hinweise
Ø
Es wird zum Halbjahres- und Schuljahresende keine „Zeugniskosmetik“ vorgenommen. Sollte die erste Klassenarbeit in einem Fach schlecht ausfallen, so sollten Sie und
Ihr Kind zeitnah Kontakt mit dem Fachlehrer/ der Fachlehrerin aufnehmen, um sich zu beraten und geeignete Maßnahmen festzulegen.
Ø
Das Halbjahreszeugnis ist das Bewerbungszeugnis für die weiterführenden Schulen! Das Sommerzeugnis spiegelt in seinen Noten das gesamte Schuljahr wider und muss die
Leistungen aus dem Halbjahr mindestens bestätigen.
Ø
An der gymnasialen Oberstufe wird selbstständiges Arbeiten vorausgesetzt und es zeigt sich immer wieder, dass dies die größte Hürde für viele Schüler*innen
ist.
Ø
In der Klasse 11 muss eine zweite Fremdsprache belegt werden. Wer in der Sekundarstufe I KEINE 2. Fremdsprache belegt hat, muss an der Oberstufe diese beginnen und
bis zum Abitur „durchziehen“. Schüler*innen, die die 2. Fremdsprache ab der Klasse 7 durchgängig belegt haben, können diese nach der 11 abwählen, dürfen sie aber natürlich auch
weiterführen.
Ø
Schüler*innen, die als 2. Fremdsprache Spanisch ab der 9 gewählt haben, müssen möglicherweise die Fremdsprache noch in der Jahrgangsstufe 12
weiterführen.
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Abschlüsse an der BvSS 2018/ 2019 und 2019/2020

Im Schuljahr 2019/20 haben 184 Schüler*innen ihren Abschluss an unserer Schule angestrebt. 180 haben erfolgreich einen Abschluss erlangt. Das
Tortendiagramm zeigt die Verteilung der Abschlüsse in Prozent. Schüler*innen, die einen qualifizierten Realschulabschluss erreicht haben, haben zudem die Berechtigung zum Übergang
an die Gymnasiale Oberstufe.
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Zur Schullaufbahnberatung stehen folgende Kolleginnen und folgende Kollegen zur
Verfügung:
Übergang Jahrgang 4 nach Jahrgang 5

Herr Kenner
Übergang Jahrgang 9 nach Beruf/ Berufsschulen
Übergang Jahrgang 10 nach Beruf/ Berufsschulen/Berufliches Gymnasium/ LOG