Finale Genehmigung der gymnasialen Oberstufe an der BvSS

Am Freitag, dem 10. Mai 2024 überbrachte der Kreisbeigeordnete des MKK Winfried Ottmann der Schulgemeinde der Bertha-von-Suttner-Schule offiziell die frohe Botschaft, dass der Hessische Minister für Kultus, Bildung und Chancen die Errichtung der gymnasialen Oberstufe genehmigt hat.

Herr Ottmann überreichte den Erlass des Ministeriums an Schulleiter Harald Klose und dessen pädagogische Koordinatorin Simone Studebaker im Beisein der Personalratsvorsitzenden Elisabeth Kretzschmar-Wegner, der Vertreterin des SEB-Vorstands Sandra Reingruber, des zweiten Vorsitzenden des Fördervereins der BvSS Karlheinz Kohlas und der zuständigen Schulamtsdezernentin Maren Schrader.

Harald Klose zeigte sich über die finale Entscheidung hocherfreut und bedankte sich im Namen der Schulgemeinde. Auf Grundlage dieser Entscheidung werden ab dem Schuljahr 2029/2030 erstmalig Schülerinnen und Schüler in die gymnasiale Oberstufe der Bertha-von-Suttner-Schule wechseln können, vorausgesetzt, die hierfür notwendige Anmeldezahl von mindestens 80 Oberstufenschülerinnen und -schülern wird erreicht. Dass dies gelingen wird, davon sind Schulleitung und Schulträger überzeugt.

Die Bertha-von-Suttner-Schule hatte in den vergangenen Jahren durch ihr Profil als Kulturschule mit vielfältigen Schwerpunkten und durch die zuletzt erfolgte Umwandlung in eine pädagogisch selbstständige Schule eine große Anziehungskraft in der Region entwickelt. Sie wird laut der Prognose des Schulträgers mit einer gymnasialen Oberstufe eine noch größere Attraktivität entfalten. Daher rechnen Schulträger und Schulleitung mit einer festen 7-8 Zügigkeit, d. h. durchschnittlich 200 Schülerinnen und Schülern in den Jahrgangsstufen der Mittelstufe. Auf dieser Basis wird die erforderliche Jahrgangsbreite für den Übergang in die Oberstufe gegeben sein.

Die Zustimmung des Kultusministers war der letzte notwendige Schritt im Entscheidungsverfahren. Mit der nun vorliegenden Genehmigung können die schon 2023 begonnenen Planungen zügig fortgesetzt werden. Konkret betrifft dies die räumliche und konzeptionelle Erweiterung um ein Oberstufengebäude und Sanierungsmaßnahmen im bestehenden Gebäudekomplex.


Die Schulleitung, 15.05.2024