Gymnasiale Oberstufe

Neueste Nachrichten/ Ankündigungen/ Rückblick

Frau Petsch

Beratung zu weiterführenden Schulen und zur gymnasialen Oberstufe:

Frau Petsch, dienstags in der 3. Stunde nach Voranmeldung ( Raum 077)

Gymnasiale Oberstufe

Unsere Schule soll um eine gymnasiale Oberstufe erweitert werden.

Pressebericht: https://www.mkk.de/

Beschluss des Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Partnerschaften im Main-Kinzig-Kreises:


Beschluss des Kreistags zur Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplans
„Errichtung einer gymnasialen Oberstufe an der Bertha-von-Suttner-Schule in Nidderau“


Bauliche Erweiterung der Bertha-von-Suttner-Schule

"CDU-Kreistagsfraktion gratuliert Schulleitung der Bertha-von-Suttner-Schule und setzt sich mit Hochdruck für Neubau der Oberstufe ein"
August 11, 2023

Ergänzender Hinweis der Schulleitung: Aktuell befindet sich die Schulleitung bereits im Planungsprozess der räumlichen Erweiterung, d.h. der Errichtung eines Oberstufengebäudes mit dem Amt 65.

Konzeptentwicklung der gymnasialen Oberstufe an der Bertha-von-Suttner-Schule

Eine schulische Steuerungsgruppe aus gymnasialen Lehrkräften mit mehr- und langjähriger Oberstufen und Abiturerfahrung plant und entwickelt derzeit ein Konzept zur gymnasialen Oberstufe der Bertha-von-Suttner-Schule.

Das Angebot der gymnasialen Oberstufe wird neben den üblichen Kursen insbesondere Leistungskurse im sprachlich-literarisch-künstlerischen Bereich (Fachbereich I), z. B. anknüpfend an die Profile „Kunst“ und „Musik“ der Mittelstufe „Theater und Sprache“ sowie mathematisch-naturwissenschaftlich-technische Leistungskurse in Anbindung und Weiterführung des Mittelstufenprofils „Nawi“ und des schulischen MINT-Schwerpunktes bilden.

Die gymnasiale Oberstufe

(aus Hessisches Kultusministerium: Gymnasiale Oberstufe | kultus. hessen.de)

"Die Oberstufe im gymnasialen Bildungsgang umfasst die Jahrgangsstufen 10 bis 12 (G8) bzw. 11 bis 13 (G9). Sie gliedert sich in eine einjährige Einführungsphase sowie eine zweijährige Qualifikationsphase.

Im Zentrum der gymnasialen Oberstufe steht die Vorbereitung auf das wissenschaftliche Arbeiten, weshalb besonderer Wert auf das selbstständige Arbeiten und Lernen gelegt wird. Das erste Jahr der Oberstufe (Einführungsphase) dient unter anderem dem Ausgleich der unterschiedlichen Voraussetzungen, die die Schülerinnen und Schüler mitbringen. Erst die Leistungen des zweiten und dritten Jahres der Oberstufe (Qualifikationsphase) zählen für das Abitur.

Der Unterricht in der gymnasialen Oberstufe findet ab dem zweiten Jahr in zwei Leistungskursen und einer Reihe von Grundkursen statt. Erstes Leistungskursfach ist wahlweise Mathematik, eine aus der Mittelstufe fortgeführte Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft. Der zweite Leistungskurs ist in der Regel eines der anderen Fächer des Fächerkanons, also zum Beispiel Deutsch, Kunst, Musik, Geschichte, Politik und Wirtschaft oder Religion, an manchen Schulen auch Sport. Hier entscheidet die jeweilige Schule über die spezifischen Angebote.

Die Abiturprüfung umfasst ..."

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Kursangebot in der gymnasialen Oberstufe

(aus Hessisches Kultusministerium: Kursangebot in der gymnasialen Oberstufe | kultus. hessen.de)

"Welche Vorgaben gibt esfür dieWahl der beiden Leistungskurse in der gymnasialen Oberstufe?
Einer der beiden Leistungskurse (LK)in der Qualifikationsphase muss entweder eine fortgeführte Fremdsprache oder Mathematik oder eine Naturwissenschaft sein. Das weitere Leistungskursfach können Oberstufenschülerinnen und –schüler je nach Neigung und Interesse aus dem Angebot ihrer Schule wählen, sofern dieses gemäß § 13 Abs. 3 der Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO) grundsätzlich als Leistungskursfach zugelassen ist. Somit ist eine Kombination bestimmter Fächer bei der LK-Wahl ausgeschlossen.

Dieser Vorgabe liegt eine Vereinbarung der Kultusministerkonferenz der Länder zugrunde. Demnach vermittelt der Unterricht in der gymnasialen Oberstufe eine vertiefte Allgemeinbildung, allgemeine Studierfähigkeit sowie wissenschaftspropädeutische Bildung. Von besonderer Bedeutung sind dabei vertiefte Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in den basalen Fächern Deutsch, Fremdsprache und Mathematik.

Durch die Umsetzung dieser Vorgabe (ein LK muss eine fortgeführte Fremdsprache, Mathematik oder eine Naturwissenschaft sein) können die Schülerinnen und Schüler selbst entscheiden, ob sie ihren Schwerpunkt je nach Neigung entweder auf den mathematisch-naturwissenschaftlichen oder auf den sprachlichen Bereich legen.

Es ist also zwar nicht möglich, z. B. zwei Fächer des gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfelds als Leistungskurskombination zu belegen, aber es steht den Abiturientinnen und Abiturienten offen, eines dieser Fächer als Leistungskurs und das andere als ein weiteres schriftliches oder ein mündliches Prüfungsfach auf Grundkursniveau zu wählen. Die Leistungen in diesen Fächern gehen dann mit entsprechend höherem Gewicht in die Gesamtqualifikation ein. Somit stellen die Beleg- und Einbringverpflichtungen einen sinnvollen Kompromiss zwischen der qualitätssichernden Breite der intendierten Allgemeinbildung einerseits und der Möglichkeit zur individuellen Schwerpunktbildung andererseits dar."

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Informationen zum Übergang von der Jahrgangsstufe 10 in die gymnasiale Oberstufe (bitte unten auf "Mehr ..." klicken):

Gymnasium

Bildungsgang Gymnasium

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Voraussetzungen für ÜGOS

  • Gesamtleistung ist mindestens 4,4
  • Ausreichende Leistungen in allen Fächern sowie zweimal befriedigende Leistungen im Kern- und Wahlpflichtunterricht.
  • Schüler und Schülerinnen der A-Klassen können auf Antrag der Eltern freiwillig an den Zentralen Abschlussprüfungen (Realschule) teilnehmen.
  • Nicht hinreichende Leistungen in zwei Hauptfächern (D,M,E,GL, Fremdsprache) können nicht ausgeglichen werden und schließen eine Versetzung aus. Nicht hinreichende Leistungen in mehr als zwei Fächern können nicht ausgeglichen werden. Die Note 6 in den Fächern D, M, E oder GL kann nicht ausgeglichen werden! Kein Ausgleich bei drei oder mehr Fünfen, kein Ausgleich bei 1 x 5 im Hauptfach und 1 x 6 im Nebenfach.

Wichtige Hinweise

  • Es wird zum Halbjahres- und Schuljahresende keine „Zeugniskosmetik“ vorgenommen. Sollte die erste Klassenarbeit in einem Fach schlecht ausfallen, so sollten Sie und Ihr Kind zeitnah Kontakt mit dem Fachlehrer/ der Fachlehrerin aufnehmen, um sich zu beraten und geeignete Maßnahmen festzulegen.
  • Das Halbjahreszeugnis ist das Bewerbungszeugnis für die weiterführenden Schulen! Das Sommerzeugnis spiegelt in seinen Noten das gesamte Schuljahr wider und muss die Leistungen aus dem Halbjahr mindestens bestätigen.
  • An der gymnasialen Oberstufe wird selbstständiges Arbeiten vorausgesetzt und es zeigt sich immer wieder, dass dies die größte Hürde für viele Schülerinnen und Schüler ist.
  • In der Klasse 11 muss eine zweite Fremdsprache belegt werden. Wer in der Sekundarstufe I KEINE 2. Fremdsprache belegt hat, muss an der Oberstufe diese beginnen und bis zum Abitur „durchziehen“. Schülerinnen und Schüler, die die 2. Fremdsprache ab der Klasse 7 durchgängig belegt haben, können diese nach der 11 abwählen, dürfen sie aber natürlich auch weiterführen.
  • Schülerinnen und Schüler, die als 2. Fremdsprache Spanisch ab der 9 gewählt haben, müssen möglicherweise die Fremdsprache noch in der Jahrgangsstufe 12 weiterführen.
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