Wir repräsentieren alle Eltern, deren Kinder die Schule besuchen. Der SEB setzt sich aus den Elternvertretern der einzelnen Schulklassen zusammen. Von der fünften bis zur zehnten Klasse werden je ein Elternvertreter und ein Stellvertreter pro Klasse für jeweils zwei Jahre von den Eltern gewählt. Die Elternbeiräte sollen mindestens einmal pro Schulhalbjahr einen Elternabend durchführen.
Mitglied des Schulelternbeirates ist der Elternbeirat der Klasse, Ersatzmitglied ist jeweils der Elternbeiratsvertreter der Klasse. Der SEB wählt turnusmäßig ebenfalls alle zwei Jahre seinen Vorstand und bei Bedarf, z. B. bei Ausscheiden einzelner Mitglieder, diese bis zur nächsten ordentlichen Wahl nach. Der Schulelternbeirat tagt mindestens einmal pro Schulhalbjahr, der Vorstand ca. alle sechs Wochen.
Der Schulelternbeirat hat zurzeit 37 Mitglieder. Aus seiner Mitte wählt der Schulelternbeirat den Vorstand. Dieser besteht zur Zeit aus 7 Mitgliedern und setzt sich wie folgt zusammen: Vorsitz und Stellvertreter, sowie fünf Beisitzer. Die Beisitzer übernehmen neben den Vorsitzenden unterschiedliche Aufgaben und Termine für den SEB war. Zum Beispiel: Schriftführung, Teilnahme an Konferenzen, Organisation von Veranstaltungen, Kontakt zu den Stufenleitern und der SV.
Der SEB arbeitet mit dem Förderverein der Schule zusammen, der die Einnahmen aus Veranstaltungen verwaltet. Diese kommen der Schulgemeinde auf vielfältige Weise zugute.
Weiter steht alle zwei Jahre die Wahl für die drei Vertreter der Elternschaft in der Schulkonferenz an. Die Schulkonferenz setzt sich zusammen aus: fünf Lehrervertretern, zwei Schülervertretern, drei Elternvertretern und dem/der SchulleiterIn als Vorsitzendem/er. Es kann sich jedes Elternteil, das ein Kind auf der Schule hat (Nachweis von der Schule zur Wahl mitbringen - wenn er/sie kein Elternbeirat ist) zur Wahl stellen. Die Schulkonferenz tagt mindestens einmal pro Schulhalbjahr.
Der Schulelternbeirat wählt alle zwei Jahre die Delegierten und Ersatzdelegierten zur Wahl des Kreiselternbeirat, diese wählen je nach Schulform aus ihrer Mitte die Vertreter für den Kreiselternbeirat. Der Kreiselternbeirat wählt aus seiner Mitte den Vorsitz und Stellvertreter sowie eventuell weitere Beisitzer.
Das gleiche Verfahren zur Wahl des Kreiselternbeirat wird auch für die Wahl des Landeselternbeirat angewendet. Dieser wird für die Dauer von drei Jahren gewählt.